Skip to content

King's Power – Kampfsport & Fitness

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wörthstraße 40 · 89129 Langenau · Stand 2025

Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages bei King's Power erkennt das Mitglied die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Bitte lies diese sorgfältig durch, bevor du den Vertrag unterzeichnest.

§ 1

Nutzungsrecht

Das Mitglied ist berechtigt, für die Dauer der Mitgliedschaft die von King's Power bereitgestellten Trainingsräume während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

§ 2

Sorgfaltspflichten & Haftung des Mitglieds

Das Mitglied ist verpflichtet, die Räumlichkeiten, die Einrichtung und das Trainingszubehör pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich zu melden. Ebenso verpflichtet sich das Mitglied, die Trainingstechniken mit der nötigen Vorsicht auszuüben und den Anweisungen der Instruktoren Folge zu leisten. Das Mitglied haftet für alle durch ihn grob fahrlässig verursachten Schäden und Verletzungen.

§ 3

Gesundheit & Trainingseignung

Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin versichert, an keiner Krankheit oder Verletzung zu leiden, welche die Teilnahme am Kurs in Frage stellt. Wenn akute Erkrankungen oder Verletzungen vorliegen, darf nicht am Training teilgenommen werden. King's Power kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. King's Power haftet nicht für die Tauglichkeit und Gesundheit des Mitglieds.

§ 4

Schutzausrüstung & Hygiene

Während des Trainings hat das Mitglied eine geeignete und vollständige Schutzausrüstung zu tragen. Zur Ausrüstung gehören passende Boxhandschuhe, Schienenbeinschoner, Zahnschutz, Suspensorium, Bandagen und Ellenbogenschoner. Während des Trainings an den Geräten müssen Hallenturnschuhe getragen werden. Auf Sitz- und Liegeflächen ist ein sauberes Handtuch aufzulegen.

§ 5

Haftungsausschluss

Die Benutzung der gesamten Einrichtung und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Pflichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen King's Power und dessen Erfüllungs- und Vorrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, Kleidung, Ausrüstung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Personen- und Sachschäden werden auf Kosten des Verursachers behoben – dies gilt für Fremd- sowie für Eigenschäden.

§ 6

Versicherungsschutz

Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin ist selbst für den Versicherungsschutz verantwortlich.

§ 7

Beitragszahlung

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift von der angegebenen Kontoverbindung jeweils zum Ersten eines Monats ab Beginn des Mitgliedschaftsvertrages eingezogen. Der Beitrag wird automatisch dem Alter angepasst und monatlich im Voraus fällig. Sollte ein Beitrag nicht eingezogen werden können, werden die anfallenden Gebühren auf das Mitglied umgelegt.

§ 8

Datenpflege

Änderungen von Adressdaten oder der angegebenen Kontoverbindung sind King's Power unverzüglich mitzuteilen.

§ 9

Betriebsorganisation & Öffnungszeiten

King's Power behält sich vor, Öffnungszeiten, Trainingstage und -zeiten sowie Örtlichkeiten und ausführende Instruktoren jederzeit zu ändern oder auszutauschen. Für Leistungsausfall aus Gründen höherer Gewalt sind Schadenersatzforderungen ausgeschlossen. Versäumte Trainingsstunden gehen zu Lasten des Mitglieds und werden in keinem Fall erstattet. Die Öffnungszeiten richten sich nach den gesetzlichen Feiertagen und den Schulferien des Landes Baden-Württemberg.

§ 10

Bild- & Videoaufnahmen

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Veranstaltungen und des Trainings Bilder oder Videos von den Teilnehmenden gemacht und zu Werbezwecken verwendet werden. Falls dies nicht erwünscht ist, ist dies schriftlich gegenüber King's Power mitzuteilen.

§ 11

Vertragslaufzeit & Kündigung

Das Vertragsverhältnis beträgt die gewählte Vertragsbindung. Falls der Mitgliedsvertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat und kann ab dann monatlich mit einer Frist von einem Monat beendet werden. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder diesen Vertrag kann King's Power das Vertragsverhältnis fristlos kündigen – in diesem Fall ist das Mitglied verpflichtet, 50 % der bei ordnungsgemäßer Erfüllung fällig werdenden Monatsbeiträge als Schadensersatz zu leisten. Eine Verlegung der Räumlichkeiten innerhalb eines Stadtgebiets berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen, die eine Trainingspause erfordern (nur mit ärztlichem Attest), kann der Vertrag stillgelegt werden. Die ausgesetzte Zeit wird als verlängerte Laufzeit zum Vertragsende hinzugerechnet.

§ 12

Kinder- & Jugendtraining

Das Training für Kinder und Jugendliche findet in den Kursräumen zu den im Stundenplan angegebenen Zeiten statt. Die Übungsleiter nehmen die gesetzliche Aufsichtspflicht ausschließlich während dieser Zeiten wahr – nicht jedoch auf dem Weg zu oder von den Übungseinheiten.

§ 13

Haftung bei Minderjährigen

Bei minderjährigen Mitgliedern haften die gesetzlichen Vertreter im vollen Umfang für die Beitragszahlungspflicht.

§ 14

Verantwortungsvoller Einsatz der Techniken

Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass der missbräuchliche Einsatz der im Training erlernten Techniken straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben kann. Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, die Techniken ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden – insbesondere unter Beachtung der Vorschriften zu Notwehr und Nothilfe (§ 32 ff. StGB).


© 2026 Kings Power. Alle Rechte vorbehalten.